FAQ
Wir sind uns bewusst, dass unser Geschäft nicht alltäglicht ist.
Allgemein
Das Luxemburger Gesetz vom 30. März 2022 regelt inaktive Konten, inaktive Schliessfächer und nicht beanspruchte Versicherungsverträge. Ein Konto oder Schliessfach kann als inaktiv gelten, wenn während des gesetzlich massgeblichen Zeitraums keine relevante Transaktion und kein Kontakt mit dem Institut stattgefunden hat. Bei Versicherungsverträgen kann eine Leistung als nicht beansprucht gelten, wenn sich keine berechtigte Person gemeldet hat oder diese durch die Versicherung nicht kontaktiert werden kann.
Sie wurden von uns kontaktiert, weil wir von einer Bank, Versicherung oder Vorsorgeeinrichtung beauftragt wurden. Ziel ist es, den Kontakt zu Personen wiederherzustellen, die möglicherweise Anspruch auf Vermögenswerte, Leistungen oder relevante Informationen haben.
Der Kontakt kann aus verschiedenen Gründen abbrechen, beispielsweise durch einen Umzug, Wegzug ins Ausland, Namensänderung, die Schliessung eines Unternehmens oder den Tod eines Kontoinhabers.
Finanzinstitute verfügen nicht immer über die spezialisierten Recherchekapazitäten, die für komplexe oder internationale Personensuchen erforderlich sind und sind generell in ihren Möglichkeiten zur Personensuche eingeschränkt. Deshalb beauftragen sie spezialisierte und zur Vertraulichkeit verpflichtete Unternehmen wie FAST Search mit der Recherche, der ersten Kontaktaufnahme und der vorbereitenden Verifikation. Das ist in Luxembourg ein Standardprozess, der gesetzlich so vorgesehen ist.
Sie können die FAST Search Luxembourg S.à r.l. über den offiziellen Eintrag im Luxembourg Business Registers beziehungsweise im Registre de commerce et des sociétés überprüfen. Verwenden Sie für Rückfragen ausschliesslich die auf unserer offiziellen Luxemburger Website veröffentlichten Kontaktdaten. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen unseren Auftrag. FAST Search verlangt keine Vorauszahlungen und niemals Passwörter, PIN-Codes, E-Banking-Zugangsdaten, Reisepässe, Identitätskarten oder dergleichen. Unsere Systeme und Prozesse entsprechen den geltenden Datenschutz-, Compliance- und Sorgfaltspflichten.
Wir arbeiten ausschliesslich im Auftrag regulierter Finanzinstitute, Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen und werden von unseren Auftraggeber für unsere Aufwendungen entschädigt. Im Gegensatz zu Erbenermittler, Genealogen oder dergleichen wird FAST Search Luxembourg niemals eine Kompensation von den berechtigten Personen verlangen.
Ausgangspunkt sind Angaben, die uns im Rahmen des Mandats zur Verfügung gestellt werden. Für unsere Recherche verwenden wir rechtmässig zugängliche Quellen und holen – soweit zulässig und erforderlich – Auskünfte bei zuständigen Stellen ein. Die Verarbeitung erfolgt zweckgebunden, datenminimiert und nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie dem anwendbaren Luxemburger Datenschutzrecht.
Nein. FAST Search Luxembourg stellt Ihnen für die Kontaktaufnahme, Identifikation oder Verifikation keine Rechnung. Ob das zuständige Institut im weiteren Verlauf Kosten oder Gebühren erhebt, richtet sich nach dessen Vertragsbedingungen und liegt ausserhalb des Einflussbereichs von FAST Search. Bitte klären Sie entsprechende Fragen direkt mit dem Institut. Im Gegensatz zu Erbenermittler, Genealogen oder dergleichen wird FAST Search nie eine Kompensation iin irgend einer Form von Ihnen als potentiell berechtigte Person verlangen.
FAST Search nimmt ausschliesslich Suchmandate an, die Aufgrund von Vermögenswerte oder Ansprüchen an Leistungen erfolgen (keine Verbinlichkeiten oder Schulden). Art und Höhe des Vermögenswerts erfahren Sie nach Prüfung Ihrer Unterlagen direkt vom zuständigen Institut.
Nach der Kontaktaufnahme gleichen wir die erforderlichen Angaben mit den Informationen aus dem Suchmandat ab. Damit verifizieren wir, ob Sie die gesuchte Person oder möglicherweise anspruchsberechtigt sind. Insbesondere bei Erbfällen können amtliche Dokumente oder weitere Nachweise erforderlich sein.
Die Verifikation dient dazu festzustellen, ob Sie die potentiell berechtigte Person sind und um Verwechslungen auszuschliessen. Nach erfolgreicher Verifikation übermittelt FAST Search Luxembourg die erforderlichen Kontaktdaten und Nachweise an das auftraggebende Institut. Aufgrund des Bankgeheimnisses dürfen Banken nur mit einer verifizierten, berechtigten Person in direkten Kontakt treten.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für uns höchste Priorität. Wir verarbeiten Informationen ausschliesslich zweckgebunden für die Erfüllung des spezifischen Suchmandats. Die Bearbeitung erfolgt gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Nicht mehr erforderliche Daten und Unterlagen werden nach Massgabe unseres Lösch- und Aufbewahrungskonzepts gelöscht oder anonymisiert. Gesetzliche und vertragliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
Ohne Ihre Rückmeldung kann der Fall in der Regel nicht abschliessend geklärt werden. Dadurch können mögliche Ansprüche oder Leistungen nicht weiter geprüft und keine Verbindung zu den Vermögenswerten oder Leistungen hergestellt werden.
Stellt sich heraus, dass Sie nicht die gesuchte oder möglicherweise berechtigte Person sind, werden Ihre Daten nicht für eine Anspruchsprüfung an das auftraggebende Institut weitergeleitet. Nicht mehr erforderliche Daten und Unterlagen werden nach Massgabe unseres Lösch- und Aufbewahrungskonzepts gelöscht oder anonymisiert. Gesetzliche und vertragliche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
Das ist nicht ungewöhnlich. Bankbeziehungen können vor vielen Jahren oder Jahrzehnten eröffnet worden und heutigen Berechtigten nicht bekannt sein. Es kann sich um Vermögenswerte handeln, die ursprünglich von Eltern, Grosseltern oder anderen Angehörigen gehalten wurden. Zudem kann das ursprüngliche Luxemburger Institut inzwischen fusioniert, übernommen oder umfirmiert worden sein; auch Kundenbeziehungen oder Geschäftsbereiche können auf ein anderes Institut übertragen worden sein.
Zum Schutz des Berufsgeheimnisses sowie vertraulicher Kunden- und Mandatsinformationen dürfen Einzelheiten zum Institut oder zum möglichen Vermögenswert grundsätzlich erst offengelegt werden, wenn Ihre Identität und – soweit erforderlich – Ihre mögliche Berechtigung ausreichend geprüft wurden. Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie die zulässigen Informationen vom zuständigen Institut.
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie unsere Recherchespezialisten direkt oder uns über die auf der offiziellen Website veröffentlichten Kontaktdaten oder das dortige Kontaktformular.
Kontaktierte Personen
Im Rahmen unserer Recherche hat sich ein möglicher Bezug zwischen Ihnen und der gesuchten Person ergeben. Möglicherweise können Sie unser Schreiben weiterleiten oder uns mitteilen, dass eine Kontaktaufnahme über Sie nicht möglich ist. Ob und wie Sie uns unterstützen möchten, entscheiden Sie selbst.
Im Rahmen unserer Recherche hat sich ein möglicher Bezug zwischen Ihnen und der gesuchten Person ergeben. insofern gehen wir davon aus, dass Ihre Informationen für uns sehr hilfreich sein können, um die berechtigten Personen zu finden und mit ihrem Vermögen resp. Ansprüchen in Verbindung zu bringen. Falls Sie ein Schreiben erhalten haben kann es auch hilfreich sein, dieses weiterzuleiten oder uns mitzuteilen, dass eine Kontaktaufnahme über Sie nicht möglich ist. Ob und wie Sie uns unterstützen möchten, entscheiden Sie selbst. Dazu können sie alle auf unserer Website www.fastsearch.lu aufgeführten Kontaktmöglichkeiten nutzen, oder Sie antworten direkt auf die Nachricht von unseren Recherche-Spezialisten.
Das lässt sich im ersten Schritt nicht abschliessend beurteilen. Schildern Sie uns Ihre Verbindung oder Verwandtschaft zur gesuchten Person – wir prüfen anhand unserer vorliegenden Daten, ob eine Verbindung zum Suchmandat besteht. Die abschliessende Prüfung einer Erben- oder Anspruchsberechtigung erfolgt durch das zuständige Finanzinstitut.
Ihre freiwilligen Angaben werden nur verwendet, soweit dies für das konkrete Suchmandat erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem anwendbaren Luxemburger Datenschutzrecht. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erben
Sie wurden kontaktiert, weil unsere Recherche ergeben hat, dass Sie möglicherweise Erbin, Erbe oder eine andere rechtsnachfolgende Person sein könnten. FAST Search Luxembourg führt die Recherche und erste Verifikation im Auftrag eines Finanzinstitutes durch; die abschliessende Prüfung eines Anspruchs erfolgt durch das zuständige Institut.
Sie können die FAST Search Luxembourg S.à r.l. über den offiziellen Eintrag im Luxembourg Business Registers beziehungsweise im Registre de commerce et des sociétés überprüfen. Verwenden Sie für Rückfragen ausschliesslich die auf unserer offiziellen Luxemburger Website veröffentlichten Kontaktdaten. FAST Search Luxembourg verlangt keine Vorauszahlungen und niemals Passwörter, PIN-Codes, E-Banking-Zugangsdaten, Reisepässe, Identitätskarten oder dergleichen.
Ein Finanzinstitut darf Informationen über eine Bankbeziehung nur an die tatsächlich berechtigte Person weitergeben. Solange diese nicht zweifelsfrei verifiziert ist, darf es sie nicht kontaktieren. Deshalb beauftragt es spezialisierte, zur Vertraulichkeit verpflichtete Unternehmen wie FAST Search Luxemburg mit der Recherche, der ersten Kontaktaufnahme und der Verifikation.
Der Kontaktverlust kann lange zurückliegen. Auch die Lokalisierung und Verifikation von Kontoinhabern, Begünstigten oder anderen berechtigten Personen kann komplex sein. Das Luxemburger Gesetz vom 30. März 2022 verpflichtet die betroffenen Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen, Regeln und Verfahren zur Information und Suche nach den betreffenden Personen einzurichten. Können Berechtigte nicht erreicht werden, sieht das Gesetz nach Ablauf der massgeblichen Fristen eine Hinterlegung der Vermögenswerte bei der Caisse de consignation vor.
Wir informieren Sie fallbezogen darüber, welche Unterlagen zur Verifikation und Prüfung benötigt werden, beispielsweise einen Erbschein, ein Erbenverzeichnis oder ein vergleichbares amtliches Dokument. Die Unterlagen werden ausschliesslich zweckgebunden bearbeitet; Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
In einem ersten Schritt prüfen wir die von Ihnen übermittelten Angaben und Informationen und stellen sicher, dass diese ausreichend. Anschliessend schliessen wir den Suchfall ab und übermitteln die aktuellen Kontaktdaten an das auftraggebende Institut. Dieser wird anschliessend direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Sie können eine Vertrauensperson oder einen Anwalt bevollmächtigen. Mit einer gültigen Vollmacht kann die bevollmächtigte Person die Kommunikation übernehmen. Eine Vollmachtsvorlage stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Stellt sich heraus, dass Sie nicht die gesuchte oder berechtigte Person sind, werden Ihre Daten nicht für eine Anspruchsprüfung an das auftraggebende Institut weitergeleitet. Nicht mehr erforderliche Daten werden nach Massgabe unseres Lösch- und Aufbewahrungskonzepts gelöscht oder anonymisiert; gesetzliche und vertragliche Pflichten bleiben vorbehalten.
Fallabschluss
Die Verifikation dient dazu, festzustellen, ob Sie die potentiell berechtigte Person (Kontoinhaber, Erben, Leistungsberechtigte) sind. Erst nach dieser Feststellung kann FAST Search Luxembourg den Suchfall abschliessen und dem Finanzinstitut Ihre aktuellen Kontaktdaten sowie allfällige Erbdokumente weiterleiten. Auf dieser Grundlage wird das Finanzinstitut dann direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen können.
Mit der Verfikation und Übermittlung Ihrer Kontaktdaten ist der Vorgang mit FAST Search Luxembourg in der Regel abgeschlossen. Alle weiteren Schritte erfolgen direkt mit den Finanzinstitut.
Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Finanzinstitut und der Komplexität des Falls ab. In der Regel erfolgt eine erste Kontaktaufnahme innerhalb einiger Wochen. Bei Erbfällen kann der Prozess aufgrund der ausführlichen Prüfung der eingereichten Dokumente in den entsprechenden Abteilungen länger dauern. FAST Search Luxemburg hat keinen Einfluss auf den internen Ablauf des Finanzinstituts.
Das Finanzinstitut kann erst nach der Verifikation und der Berechtigungsprüfung direkt mit Ihnen in Kontakt teten. Um welches Finanzinstitut es sich handelt und welche Höhe die Vermögenswerte resp. Ansprüche haben, ist unseren Researchspezialisten in der Regel nicht bekannt. Sobald Ihr Fall abgeschlossen ist, nimmt das Finanzinstitut direkt Kontakt mit Ihnen auf.
Für FAST Search Luxembourg ist der Fall grundsätzlich abgeschlossen, sobald die im Mandat vorgesehenen Verifikationen erfolgt sind und die erforderlichen Kontaktdaten und Unterlagen an das auftraggebende Institut übermittelt wurden. Die abschliessende Anspruchsprüfung und weitere Bearbeitung erfolgen durch das Finanzinstitut.
Ihre Daten werden ausschliesslich für die Erfüllung des spezifischen Suchmandats bearbeitet und an die hierfür vorgesehenen Empfänger übermittelt. Nach Abschluss werden sie nur so lange aufbewahrt, wie dies für den Bearbeitungszweck sowie aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten erforderlich ist; anschliessend werden sie gelöscht oder anonymisiert. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Falls sich das Institut nach einigen Wochen noch keinen Kontakt mit Ihnen aufgenommen hat, kontaktieren Sie uns bitte über die auf www.fastsearch.lu veröffentlichten Kontaktdaten. Soweit es unser Mandat erlaubt, leiten wir Ihre Rückmeldung an das zuständige Institut weiter.
Für inhaltliche Fragen zur weiteren Bearbeitung wenden Sie sich ab der Kontaktaufnahme durch das Finanzinstitut ausschliesslich an das entsprechende Finanzinstitut. Unser Mandat ist mit der Übermittlung der Daten abgeschlossen.
Behörden / Anwälte / Notare
FAST Search Luxembourg S.à r.l. ist auf internationale Personen- und Erbenermittlung spezialisiert und verfügt über alle erforderlichen Bewilligungne und Lizenzen um im Auftrag von Luxemburger Finanzinstituten wie Banken, Versicherungen und Vorsorgewerken tätig zu sein. Wir werden unter anderem mandatiert, um mögliche Kontoinhaber, Begünstigte, Rechtsnachfolger oder andere berechtigte Personen zu recherchieren und zu kontaktieren. Bei Luxemburger Mandaten basiert unsere Tätigkeit insbesondere auf dem Gesetz vom 30. März 2022 über inaktive Konten, inaktive Schliessfächer und nicht beanspruchte Versicherungsverträge.
Das Luxemburger Gesetz vom 30. März 2022 unterscheidet zwischen inaktiven Konten, inaktiven Schliessfächern und nicht beanspruchten Versicherungsverträgen. Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen müssen geeignete organisatorische Massnahmen sowie Informations- und Suchverfahren vorsehen. Können die betreffenden Personen nicht ermittelt oder erreicht werden, sind die Vermögenswerte nach Ablauf der gesetzlichen Fristen bei der Caisse de consignation zu hinterlegen. Personen, die ihre Berechtigung nachweisen, können anschliessend die Rückerstattung der hinterlegten Vermögenswerte beantragen.
Zum Schutz des Luxemburger Berufsgeheimnisses sowie vertraulicher Kunden- und Mandatsinformationen kann das Institut Einzelheiten in dieser Phase nicht ohne Weiteres offenlegen. Deshalb beauftragt es spezialisierte und zur Vertraulichkeit verpflichtete Unternehmen wie FAST Search Luxembourg mit Recherche, erster Kontaktaufnahme und – je nach Mandat – vorbereitender Verifikation.
FAST Search kann auf Wunsch einen geeigneten Nachweis vorlegen, der das berechtigte Interesse an der Recherche bestätigt.
FAST Search Luxembourg verarbeitet die für Recherche, Kontaktaufnahme, Identitätsprüfung und mögliche Berechtigungsprüfung erforderlichen personenbezogenen Daten ausschliesslich zweckgebunden zur Erfüllung des spezifischen Suchmandates und nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie dem anwendbaren Luxemburger Datenschutzrecht. Einzelheiten bezüglich Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Ohne Ihre Rückmeldung ist FAST Search auf andere Recherchewege angewiesen. Das kann bedeuten, dass es für die berechtigten Personen kostspieliger wird oder aufgrund unseres begrenzten Aufwandbudgets der Fall ohne Sucherfolg abgeschlossen werden muss. Da wir in der Regel von den Finanzinstituten als letzte Massnahme zur Wiederherstellung des Kontaktes beauftragt werden, bedeutet in der Regel ein nicht erfolgreich abgeschlossener Fall, dass die berechtigten Personen nie in Verbindung mit den Vermögen oder den Leistungen, die Ihnen zustehen, in Verbindung gebracht werden.
Zur Lokalisierung und Verifikation möglicher berechtigter Personen kann es erforderlich sein, Informationen bei Meldebehörden, Nachlassgerichten, Archiven oder anderen zuständigen Stellen anzufragen. Aus unserer Erfahrung ist das oft der effizienteste und sicherste Weg für einen erfolgreichen Fallabschluss.
Falls Sie keine personenbezogenen Daten an FAST Search Luxembourg übermitteln dürfen oder möchten, können Sie unser Schreiben direkt an die betroffene Person weiterleiten. Diese entscheidet anschliessend selbst über eine Kontaktaufnahme. Lassen Sie und gerne wissen, wenn das Ihr präferierte Vorgehensweise ist.
Aufgrund unserer Recherchen in diesem spezifischen Fall haben wir Anhaltspunkte, dass es eine Verbindung zwischen der gesuchten Person und Ihrer Einrichtung gibt. Da wir, unsere Auftraggeber sowie die berechtigten Personen ein Interesse daran haben, dass wir die Suchfälle effizient lösen können, sind wir mit dieser Anfrage an sie gelangt.
Sie können uns auch unterstützen, ohne Ihre Verschwiegenheitspflicht zu verletzen, indem Sie unsere Anfrage – soweit berufsrechtlich zulässig – an die betroffene Person oder deren bekannte Vertretung weiterleiten. Ob eine Weiterleitung im Einzelfall zulässig ist, beurteilen Sie bitte nach den für Sie geltenden Berufs- und Standesregeln.
FAST Search Luxembourg handelt auf Grundlage eines schriftlichen Mandats des jeweiligen Instituts. Bei Mandaten im Zusammenhang mit inaktiven Konten, inaktiven Schliessfächern oder nicht beanspruchten Versicherungsverträgen kann insbesondere das Luxemburger Gesetz vom 30. März 2022 relevant sein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem anwendbaren Luxemburger Datenschutzrecht. Weitere Informationen zu den konkreten Rechtsgrundlagen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
